Infopflicht zur Rückverfolgbarkeit Datenschutz

 

Datenschutzhinweise / Informationspflichten des Verantwortlichen nach

§ 15 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

Zur Rückverfolgbarkeit / Dokumentation der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

 

 

Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.

 

Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:

 

Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle

 

Katholische Kirchengemeinde Sankt Gertrudis Horstmar

Schlossstr. 14

48612 Horstmar

Fon        02558/9022290

Mail       stgertrudis-horstmar@bistum-muenster.de

 

Den für Sie zuständigen gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der u. g. Adresse:

 

 

Bischöfliches Generalvikariat Münster

Fachstelle 105.2 Datenschutz

Datenschutzbeauftragte Kirchengemeinden

Domplatz 27

48143 Münster

Fon 0251 495-17056

datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de

 

 

Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt

 

  • Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Adresse
  • Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst/einer Veranstaltung /etc. zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.

 

 

Datenübermittlung

Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes an dieses übermittelt.

 

Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten

Entsprechend der Verpflichtung aus der CoronaSchVO bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

 

Im speziellen stehen Ihnen nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) folgende Rechte zu:

 

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 17 KDG)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (§ 18 KDG)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (§§ 19, 20 und 23 KDG

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde/beim Datenschutzbeauftragten

Sie haben jederzeit das Recht den Datenschutzbeauftragten und/oder die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über Ihre Rechte aufgrund des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Bistum Münster:

Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Brackeler Hellweg 144

44309 Dortmund

Fon 0231 138985‐0

Fax 0231 138985‐22

info@kdsz.de