Öffentliche Gottesdienste ab dem 01. Mai

 

Liebe Pfarreimitglieder in Horstmar und Leer, liebe Freunde unserer Pfarrei,

 

nach mehr als sechs Wochen Pause können wir ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern. Das ist zuallererst einmal Grund zur Freude. Ich weiß, dass vielen von uns besonders die Mitfeier der Heiligen Messe sehr fehlt.

Wir feiern in unserer Pfarrei an den Sonntagen zu den gewohnten Zeiten Heilige Messen:

Samstagabend um 17 Uhr und Sonntagmorgen um 10.30 Uhr in St. Gertrudis

und Sonntagmorgen um 9.00 Uhr in St. Cosmas u. Damian. 

An den Werktagen feiern wir Gottesdienste mittwochs um 8.15 Uhr in St. Gertrudis

und donnerstags um 19.00 Uhr in St. Cosmas u. Damian.

In der Hauskapelle von Haus Loreto, der Kapelle des St. Gertrudis-Hauses und der Antoniuskapelle finden derzeit keine öffentlichen Gottesdienste statt, weil dort die nötigen Voraussetzungen zum Schutz aller schlecht oder gar nicht umsetzbar sind.

 

Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahr durch das Corona-Virus gibt es für diese Feiern jedoch große Einschränkungen. Damit wird deutlich, dass wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen.

 

Eine Handreichung, die die Bistümer in NRW erarbeitet haben, ist die Grundlage für die Erlaubnis der öffentlichen Gottesdienste durch die Landesregierung. Die Vereinbarung sieht deutliche Einschränkungen durch Hygieneregeln und Abstandsgebote vor, zum Beispiel maximale Besucherzahlen für jede Kirche, Abstands-Markierungen in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordnungshelfer sollen in den Gotteshäusern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Zudem soll sich der Priester zusätzlich vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizieren und auf den individuellen Dialog mit den Gläubigen beim Überreichen der Hostie verzichten.

 

Der Gesundheitsschutz muss in jedem Fall Vorrang haben!

Das bedeutet auch, dass Menschen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend von sich aus auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten sollten. Wer sich krank fühlt oder Krankheits-Symptome verspürt, soll in jedem Fall dem Gottesdienst fernbleiben.

Das sogenannte „Sonntagsgebot“ bleibt weiterhin aufgehoben.


Die Gottesdienste unter diesen Bedingungen werden bei vielen Menschen für Irritationen sorgen und vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind. Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.

 

Für unsere Pfarrei haben wir folgende Verhaltensregeln auf der Grundlage der Bestimmungen der Bistümer verpflichtend aufgestellt:

 

  1.         Immer und überall – beim Gehen, Stehen und Sitzen – ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
  2.         Risikogruppen werden gebeten, zu eigenem und zum Schutz anderer nicht am Gottesdienst teilzunehmen.
  3.         Ein- und Ausgänge zur Kirche sind getrennt. Der Zugang erfolgt in beiden Kirchen durch das Seitenportal, das Hinausgehen durch das Hauptportal (ausgenommen ggfs. Rollstuhl- und Rollatorenfahrer).
  4.         In den Kirchenbänken werden Plätze markiert, die zum nächsten Platz hin einen Abstand von 1,50 m haben.
  5.         Ein Ordnungsdienst sorgt für die Einhaltung der Regelungen.
  6.         Wir verzichten auf Messdiener, Kommunionhelfer und Lektoren.
  7.         Vor der Austeilung der Hl. Kommunion wird für alle gesagt: „Empfangt nun den Leib Christi!“, worauf alle mit „Amen“ antworten. Die Austeilung der Kommunion erfolgt daraufhin schweigend.
  8.         Spender und Empfänger der Kommunion stehen in größtmöglichem Abstand zueinander. Die Überreichung der Hostie soll ohne Berührung der Hände des Spenders und des Empfängers geschehen.

 

Die Hinweise der Bistümer machen auch darauf aufmerksam, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöhnliche Gottesdienste grundsätzlich wieder möglich sind. Weil diese Sakramenten-Spendungen mit Körperkontakt verbunden sind, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdienste jedoch besonders sorgfältig eingehalten werden. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung!

Während bei Beerdigungen für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergemeinde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergottesdienste in Kirchen nun grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für Sonntags- und andere Gottesdienste möglich.

 

Die nun eröffnete Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist ein kleiner, vorsichtiger Schritt in dieser Krise. Wir sollten ihn mit Bedacht gehen und ständig in der Sorge sein, dass wir nicht durch unsere gottesdienstlichen Feiern die Ausbreitung des Virus beschleunigen.

Wichtig ist, dass wir als Christinnen und Christen insgesamt verbunden bleiben: durch unsere auch weiterhin stattfindenden Online-Gottesdienste (www.youtube.de und dann unter „Kreuzweise kihl“ – oder über die Homepage unserer Pfarrei: www.sankt-gertrudis.de) im persönlichen Gespräch, per Telefon und auf anderen elektronischen Wegen, im aneinander Denken und solidarisch füreinander Sorgen – auch im Gebet.

 

Ihnen und allen, die Ihnen nahestehen, eine gute Zeit und herzliche Grüße

 

Johannes Büll 

Pfarrdechant

 

Jutta Göcking  

Vorsitzende des Pfarreirats 

 

Michael Löbbering  

stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstands