Verjährt: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bischof von Nalgonda ein.

 

Pressedienst Bistum Münster 15.08.25

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bischof von Nalgonda ein.

Grund: strafrechtliche Verfolgungsverjährung / Kirchenrechtliches Verfahren liegt nun beim Vatikan 

 

Münster (pbm/al). Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen einen indischen Priester, der von 2001 bis 2012 sowie von 2017 bis 2024 als Priester der Weltkirche im Bistum Münster tätig war, eingestellt. Dies hat die Staatsanwaltschaft der Interventions-beauftragten des Bistums Münster, Svenja Bauland, mitgeteilt.

 

Anders als von Kirche+Leben.de am 6. August dargestellt, ist das Verfahren nicht „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden. Grund für die Einstellung des Verfahrens ist vielmehr die strafrechtliche Verfolgungsverjährung der im Raum stehenden Vorwürfe. Eine Entscheidung über einen hinreichenden Tatverdacht hat die Staatsanwaltschaft hingegen nicht getroffen.

 

Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung schätzt Bauland die Vorwürfe der betroffenen Person als glaubhaft und plausibel ein. Die Vorwürfe wurden entsprechend der kirchenrechtlichen Bestimmungen im März 2025 an den Vatikan gemeldet. Svenja Bauland steht im laufenden Verfahren mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre sowie für die Bischöfe in Kontakt.   

 

Zudem gilt bis auf Weiteres ein von Diözesanadministrator Dr. Antonius Hamers erlassenes Dekret. Demnach sind dem Beschuldigten die Ausübung sämtlicher priesterlicher Dienste im Bistum Münster sowie die Kontaktaufnahme zu Gläubigen des Bistums Münster untersagt. 

 

www.bistum-muenster.de/startseite_aktuelles/newsuebersicht/news_detail/staatsanwaltschaft_stellt_verfahren_wegen_verjaehrung_ein