Corona Update 31.03.2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Herren Pfarrer,

liebe Mitbrüder,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

am Samstag läuft die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW aus. Auf Grund der bundesgesetzlichen Lage können die Länder jetzt nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen erlassen. Ausnahmen gelten höchstens nach der sog. Hotspot-Regel. Sie ermöglicht, dass die Länder weitergehende Maßnahmen ergreifen können, wenn zum Beispiel die medizinische Versorgungslage nicht mehr gewährleitet sein könnte oder gefährliche Virusmutationen auftreten o. ä.. Das ist in NRW derzeit nicht der Fall.

 

In der Folge entfällt die Maskenpflicht in allen Innenräumen – damit auch in Kirchen, Gottesdiensträumen, Pfarrheimen etc..

 

Vor diesem Hintergrund haben die nordrhein-westfälischen Generalvikare mit der Staatskanzlei Grundregeln für die Gottesdienste ab Sonntag, den 3. April 2022 vereinbart.

 

Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln).

 

Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt. Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.

 

Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.

 

Weiterhin ist eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung vorgesehen. Bei der Kommunionspendung muss keine Maske getragen werden. Die Mundkommunion wird separat gespendet – sei es nach der Kommunionausteilung innerhalb der Messfeier, sei es von einem gesonderten Kommunionspender während der Messfeier, sei es nach Beendigung der Messfeier.

 

Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt werden. Auch die Weihe des Osterwassers bzw. des Taufwasser in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde erfolgt wie gewohnt.

 

Kollekten können ebenso in bekannter Weise durch Weitergabe des Korbes erfolgen.

 

Für den Friedensgruß wird wie bisher empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.

 

Für Gottesdienste und Prozessionen im Freien werden Abstände empfohlen.

 

Natürlich ist es in die Eigenverantwortung der Gottesdienstmitfeiernden oder der Besucher von Pfarrheimen oder sonstigen kirchlichen Gebäuden gestellt, von der Maske Gebrauch zu machen oder nicht. Auch ist es den Pfarreien und Trägern von Institutionen und Einrichtungen unbenommen, über die mit der Staatskanzlei vereinbarten Grundregeln hinausgehende Maßnahmen für die Feier von Gottesdiensten oder für Veranstaltungen in Innenräumen zu erlassen. Entscheidungen zu solchen Maßnahmen stehen ganz in eigener Verantwortung der jeweils zuständigen Gremien und Entscheidungsträger und müssten dementsprechend auch von ihnen gut kommuniziert und begründet werden. Ich ermutige jedenfalls dazu, die mit dem Wegfall der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.

 

Gar nichts mit Corona, aber mit den Planungen der Kar- und Ostertage hat der letzte Hinweis in diesem Update zu tun. Angesichts der Situation in der Ukraine hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung des Deutschen Liturgischen Instituts für den Karfreitag 2022 den Text einer Fürbitte erstellt, der ergänzend in die sog. großen Fürbitten aufgenommen werden kann. Der Text ist angehängt.

 

Nicht wissend, ob dies vielleicht das letzte Corona Update gewesen sein könnte (?!), verbleibe ich mit den besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit sowie eine gesegnete Feier der Kar- und Ostertage.

 

Dr. Klaus Winterkamp

 

 

 

Dr. Klaus Winterkamp

Bischöflicher Generalvikar

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